Informationen rund um die Wartung und Instandhaltung

Auch das Dach sollte kontrolliert werden: Verschobene Dachpfannen gerade rücken und beschädigte Dachpfannen auswechseln lassen
Massive Wände in Kombination mit einem modernen Heizsystem sichern Ihnen eine wirtschaftlich optimale Lösung. (Foto: © Oleksandr Delyk / Fotolia.com)

Als Hausbesitzer oder zukünftiger Hausbesitzer haben Sie ein natürliches Interesse an der Werterhaltung Ihres Eigentums. Wie ein Auto braucht selbstverständlich auch ein Haus regelmäßig Inspektion und Wartung, denn nur so wird zum einen Funktionalität und Ästhetik erhalten und zum anderen kann Schaden rechtzeitig vorgebeugt werden.

Zum Beispiel hält selbst der ordnungsgemäß nach den Regeln der Technik ausgeführte Außenanstrich an Fenstern oder Holzverschalungen den Witterungseinflüssen nicht ewig stand. Er muss, je nach Wettereinfluss, alle zwei bis drei Jahre erneuert werden, bei exponierten Lagen auch in kürzeren Abständen. Ein weiteres Beispiel möge die Wichtigkeit regelmäßiger Wartung und Inspektion erläutern.

Verstopfte Bodenabläufe können zu Überschwemmungen führen. Bodenabläufe im Außenbereich sind insbesondere nach starken Regenfällen zu reinigen, damit sie auch beim nächsten „Einsatz“ wieder einwandfrei funktionieren können. Für Bauvorhaben beträgt die gesetzliche Verjährungsfrist der Mängelansprüche 5 Jahre – gerechnet vom Zeitpunkt der Abnahme. Die technische Gebäudeausrüstung gehört dem allgemeinen Verständnis nach zum Bauwerk. Jedoch unterliegen Verschleiß- und Gebrauchsteile, wie z. B. elastische Verfugungen, Dichtungen, Filter, Pumpen, Brenner, Schalter, Lampen, Sicherungen u. a., den Garantieleistungen des jeweiligen Herstellers. Der Gesetzgeber hat diese Fristen auf 2 Jahre angehoben, sofern die Teile keine kürzere Lebensdauer haben. Es ist einsehbar, dass – sachgerechten Einbau vorausgesetzt – der einbauende Unternehmer nicht über diese Frist hinaus haften kann. Aus Erfahrung lässt sich jedoch feststellen, dass die Haltbarkeit sogenannter beweglicher Teile im Durchschnitt höher liegt. Die Funktionen, die beim Neuzustand Ihres Hauses erreicht werden, können während der Nutzungsdauer nur erhalten bleiben, wenn eine entsprechende Wartung, Inspektion und Instandsetzung in gebräuchlichen und vorgeschriebenen Intervallen durchgeführt wird. Für Schäden, die aus unterlassener bzw. nicht fachgerechter Wartung resultieren, haftet allein der Hausbesitzer.

Unabhängig von notwendigen Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten ist regelmäßige Kontrolle das beste Mittel zur Schadensfrüherkennung. Nach Sturm, Unwetter und längeren Regenperioden sollte sich jeder Hausbesitzer zu einem Kontrollgang aufmachen und die neuralgischen Punkte inspizieren.

Dachflächen

  • Firstpfannen kontrollieren
  • Verschobene Dachpfannen gerade rücken
  • Beschädigte Dachpfannen auswechseln lassen
  • Solar-/Photovoltaikanlage prüfen
  • Antennenbefestigungen prüfen
  • Regenrinnen säubern
  • Speicher- und Abseitenräume auf Dichtheit prüfen

Ablaufstellen
wie Bodenabläufe (Gullys), besonders bei Kellerabgängen und Loggien

  • Rost abnehmen, Schmutzfang reinigen und spülen
  • Entwässerungsschächte von Laub und Schmutz befreien
  • Sickerschächte kontrollieren

Hebeanlagenkontrollieren

AutomatischeRückstauklappenkontrollieren

AufschüttungamGebäude, Terrassen- undWegeplattenaufUnterspülung (Absenkung) sichten

StandfestigkeitvonBäumenuntersuchen

Bedenken Sie bitte, dass Sie in der Pflicht sind, die entsprechenden Wartungsintervalle einzuhalten. Hierzu informiert Sie Ihr BAUMEISTER-HAUS Partner gerne und gibt Ihnen wichtige Tipps und eine extra entwickelte Checkliste für Wartungs-, Inspektions- und Prüfmaßnahmen.

Wartungsvorschläge

Aus Sicherheitsgründen müssen bestimmte Anlagen (z. B. Heizung, Aufzug) regelmäßig vom Fachmann gewartet werden. Welche Einrichtungen zu warten sind, ist jeweils vom Einzelfall abhängig. Als Anhaltspunkt finden Sie nachstehend eine beispielhafte Auflistung wartungspflichtiger und wartungsbedürftiger Anlagen. Gas- oder Ölbrenner müssen stets gewartet werden. Empfehlenswert ist der Abschluss einer Vollwartung (inklusive Kessel, Speicher, Umwälzpumpe etc.). Auch für Wärmepumpen ist ein Wartungsvertrag abzuschließen. Streichen Sie bitte die bei Ihnen nicht eingebauten Anlagen! Fragen Sie im Zweifelsfall Ihren Bauleiter.

WartungspflichtigeAnlagen, z. B.

  • Batterie-Anlagen (insbesondere Garagen)
  • Blitzschutzanlagen (Abnahme)
  • Brandmelder (Hand-, Neben- und Hauptmelder)
  • Dränanlagen
  • Eigene TRAFO-Anlagen (außer Trocken-TRAFO)
  • Garagenlüftungen und/oder CO-Warnanlage
  • Gasbrenner mit Brennersteuerung
  • Gaswarnanlage
  • Gaszähler
  • Kipptore
  • Lastenaufzüge
  • Lüftungsanlagen
  • Öl-Großtankanlagen im Keller (Prüfung)
  • Ölbrenner mit Brennersteuerung/Ölleitungen
  • Öltank im Erdreich (Überprüfung)
  • Ölzähler
  • Personenaufzüge
  • Photovoltaikanlagen
  • Rauchmelder
  • Regenwassernutzungsanlage
  • Roll-/Sektionaltore
  • Sicherheitsstrecke der Gasfeuerungen
  • Solaranlagen
  • Trockenlöscher
  • Wärmezähler

WartungsbedürftigeAnlagen, z. B.

  • Brauchwasser-Anlagen
  • Dosieranlagen zur Wasserbehandlung
  • Druckerhöhungs-Anlage (Einzelgerät)
  • Druckerhöhungs-Anlage (Fertigeinheit)
  • Elektrisch gesteuerte Rauchrohr-Drosselklappe
  • Elektrische Rampenheizung
  • Elektrische Rohrbegleitheizungen
  • Fäkalien-Hebeanlagen
  • Fäkalien-Kleinhebeanlagen
  • Flachdächer
  • Antennen-Anlagen
  • Heizkessel-Reinigung
  • Kathodischer Tankschutz
  • Kesselpumpen mit Steuerungen
  • Membran-Ausdehnungsgefäße
  • Membran-Druck-Ausdehnungsgefäß
  • Rasenanlagen
  • Regelanlagen
  • Regenwasser-Hebeanlagen
  • Schmutzwasser-Hebeanlagen
  • Sicherheitsventile der Kessel/Umformer
  • Springbrunnen-Anlagen
  • Störmeldeanlagen
  • Wärmezähler
  • Wasserenthärter mit Verschneidestation
  • Wasserstandard-Regelung ND-Kessel (Brenner)
  • Zug-Regulierungsklappen (Kamin)

Sie träumen davon ein Haus zu bauen? Finden auch Sie Ihren regionalen BAUMEISTER-HAUS Partner – wir beraten Sie gerne.